Tischlermeister Andreas Rudolph
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Ausbildung

Berufenet Die Ausbildung im Überblick 

 

Weiterbildung

Berufenet Tischlermeister

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ReZa – Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation

für Ausbilderinnen und Ausbilder

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Apolda

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Sport

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Wie viel kostet eine Handwerkerstunde?

Stundenverrechnungssätze im Tischler - Handwerk sind unterschiedlich, fragen Sie ihren Handwerker.

Wenn Kunden einen Auftrag erteilen, möchten sie wissen, was sie dafür bezahlen müssen. Eine Handwerkerstunde kostet durchschnittlich zwischen 60 und 80 Euro. In den einzelnen Branchen unterscheiden sich die Sätze aber teilweise erheblich.

Dieser Stundenverrechnungssatz bedeutet aber nicht, dass der Betrieb auch so viel verdient. Kritik von Kunden an den vermeintlich hohen Preisen für Handwerkerleistungen gehören zum betrieblichen Alltag. Denn sie wissen häufig nicht, wie sich die Kosten für den Handwerker zusammensetzen.

Das folgende Beispiel stellt die Kosten für eine Arbeitsstunde eines Gesellen dar. Allerdings können die Stundenverrechnungssätze je nach Gewerk und Region sehr unterschiedlich ausfallen. Weitgehend identisch ist dagegen das Schema der Kalkulation.

So muss Ihr Handwerker kalkulieren.

Der auf der Rechnung ausgewiesene Preis für die Arbeitsstunde enthält außer dem Stundenlohn die Lohnnebenkosten (unter anderem Sozialversicherung, Urlaubs- und Feiertage, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Gemeinkosten (unter anderem Kosten für Räume, Energie, Fahrzeuge, Kommunikation, Instandhaltung, Reparaturen und das Verwaltungspersonal) und den Gewinn. Hinzu kommt außerdem noch die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent, die der Unternehmer ans Finanzamt abführen muss.

 

Beispielrechnung:

20,00 Euro Bruttostundenlohn

16,77 Euro Lohnnebenkosten

24,52 Euro Gemeinkosten>

 3,23 Euro Gewinn

64,52 Euro Stundenverrechnungssatz netto

12,26 Euro 19 Prozent Umsatzsteuer

76,78 Euro Stundenverrechnungssatz brutto

 


Was zählt zu den Lohnnebenkosten?

Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung

Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung

bezahlte Urlaubs- und Feiertage

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

bezahlter Mutterschaftsurlaub

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Beitrag zur Umlage am Insolvenzgeld

Schwerbehindertenabgabe

nicht verrechenbare Zeiten

 

Was zählt zu den betrieblichen Gemeinkosten?

Raumkosten, Heizung, Strom, Gas, Wasser

betriebliche Versicherungen

Gehälter und Nebenkosten für Mitarbeiter im Büro

Gebühren, Beiträge

Porto, Telefon, Werbung, EDV, Kfz-Kosten

Rechts- und Beratungskosten

Instandhaltung, Reparaturen, Reinigung

Zinsen für Kredite, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter

kalkulatorische Kosten


Genaues erfahren Sie bei der Handwerkskammer.

 

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